NABU nimmt Stellung zum Hessischen Waldgesetz
Wetzlar.
Der Naturschutz im Wald kommt zu kurz – so lautet das Fazit der
Stellungnahme des NABU Hessen zum Entwurf des neuen Hessischen
Waldgesetzes. „Statt die Erholung suchenden Menschen mit verschärften
Regelungen zum freien Betretungsrecht des Waldes zu gängeln, sollte das
Gesetz dort ansetzen, wo der Natur wirklich geholfen werden kann: Bei
einer ökologisch ausgerichteten Forstwirtschaft“, erklärte
NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Der NABU dringt darauf, zehn
Prozent des Staatswaldes als Vorranggebiete für den Schutz der
biologischen Vielfalt aus der Nutzung zu nehmen. Damit würde eine
zentrale Forderung der Nationalen Biodiversitätsstrategie der
Bundesregierung erfüllt.
Wichtig
sei zudem die flächendeckende FSC-Zertifizierung (Forest Stewardship
Council) des hessischen Staatswalds. „Die guten Erfahrungen mit dem
Pilotforstamt Dieburg haben gezeigt, dass mit der Einführung des
hochwertigen Nachhaltigkeits-Siegels im gesamten Staatswald nicht länger
gewartet werden sollte“, erklärte Eppler. Die Umbenennung von
Forstgesetz in Waldgesetz böte die Chance, ein deutliches Signal hin zu
einer modernen Waldwirtschaft zu setzen, die die ökologischen,
wirtschaftlichen und sozialen Funktionen gleichermaßen berücksichtige.
„Wo Wald drauf steht, muss auch Wald drin sein“, so der NABU. Beim
„Forst“ stünde die wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund, beim „Wald“
sehr viel mehr.
Der
NABU Hessen lehnt die geplanten Beschränkungen des freien
Betretungsrechts im Wald ab. „Der Wald ist ein wichtiger Ort für
Erholung und Naturerlebnis der Bürger. Der Wochenendausflug mit der
Familie oder Gruppe darf nicht ins Belieben des Waldbesitzers oder der
Behörden gestellt werden“, so Eppler. Das freie Betretungsrecht sei eine
wichtige Errungenschaft der Demokratie und dürfe durch neofeudale
Einengungen nicht wieder zurück gestutzt werden. Dort, wo der
Erholungsdruck auf die Landschaft sehr groß sei, müsse mit örtlichen
Lenkungsmaßnahmen gearbeitet werden, die auch zu Wegsperrungen für
bestimmte Nutzungsarten führen könnten. Dies sei z.B. im
Hochtaunuskreis, an der Bergstraße und im Habichtswald der Fall. „Es
muss darum gehen, Wanderer, Mountainbiker, Jogger, Reiter und andere
Natursportler für den Schutz der Natur zu gewinnen und gemeinsam Natur
schonende Standarts weiter zu entwickeln“, erklärte Eppler. Die
gegenseitige Rücksichtnahme gehöre genauso dazu wie die Akzeptanz, nicht
überall jeden Freizeitsport durchführen zu können.