hat nun auch der bekannte pensionierte hessische Forstmann Hermann-Josef Rapp, die „Stimme des Reinhardwaldes“ http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann-Josef_Rapp), eine Stellungnahme abgegeben:
„Schränkt
das freie Betretungsrecht des Waldes empfindlich ein und verunsichert
potenzielle Waldbesucher durch schwammige und seitens des Waldbesitzers
beliebig auslegbare Vorschriften.“
„Diese praktisch willkürlich auslegbare Regelung kann zu spätfeudalen Verhältnissen führen.“
„Die
immer noch vorhandene Skepsis vieler Waldbesucher über das, was sie im
Wald machen dürfen, muss beseitigt werden. Die Förderung des
Waldbewusstseins ist wichtiger denn je und sollte Hauptanliegen dieser
Neuregung des Waldrechts sein.“
Die vollständige Stellungnahme in der pdf-Datei hier.