Naturschutz-, Verkehrs-, Jugend- und Natursportverbände nehmen Stellung
Wetzlar/Frankfurt.
Mit der Resolution „Freies Betretungsrecht im Wald“ setzen sich zwölf
hessische Naturschutz-, Verkehrs-, Jugend- und Natursportverbände für
den Erhalt demokratischer Bürgerrechte im Wald ein. „Der Wald ist für
viele Menschen ein wichtiger Erholungsraum und unverzichtbarer Ort des
Naturerlebens. Er muss deshalb auch in Zukunft frei zu betreten sein“,
erklärte NABU-Landesvorsitzeder Gerhard Eppler. „Die Nutzung aller
Waldwege muss auch künftig für verschiedene Erholungszwecke wie Wandern,
Radfahren, Joggen und Reiten grundsätzlich möglich bleiben. Mit der
bloßen Wegbreite begründete Verbote lehnen wir ab“, so Volkmar Gerstein,
Landesvorsitzender des ADFC Hessen. DIMB-Vorsitzender Thomas
Kleinjohann wies darauf hin, dass regionale Konflikte zwischen
verschiedenen Naturnutzern im Wald vor Ort mit allen Beteiligten gelöst
und naturverträglich gestaltet werden könnten.
Die
zwölf Verbände fordern die hessische Umweltministerin auf, den
Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten und beim Betretungsrecht stärker
auf kooperative Lösungen für auftretende Konflikte zwischen
Naturschutz, wirtschaftlicher Nutzung und Erholung zu setzen. „Das mit
dem Gesetzesentwurf angedachte, pauschale Befahrensverbot auf schmalen
Waldwegen bringt in der Praxis gar nichts. Wir setzen auf lokal
ausgehandelte Regelungen, die sinnvolle zeitliche und räumliche
Lenkungsmaßnahmen sowie Einschränkungen bestimmter Nutzungsarten
beinhalten können.“, erklärte Kleinjohann. Wichtig sei die gegenseitige
Rücksichtnahme aufeinander und auf die Natur. Die Verbände betonen, dass
das Radfahren und Reiten jenseits von offiziell angelegten bzw.
behördlich genehmigten Wegen unterbunden werden muss, um die Tiere und
Pflanzen des Waldes nicht zu schädigen. „Wir wollen nicht, dass
Radfahrer einfach quer durch den Wald fahren oder eigene, mit niemandem
abgestimmte Trails anlegen“, erklärte Gerstein. Ein generelles Verbot
bestimmter Nutzungsarten auf Waldwegen sperre Erholungssuchende dagegen
ohne Not aus der Natur aus. „Dort, wo beispielsweise ein Bedarf an
einer legalen MTB-Abfahrtsstrecke nicht im Widerspruch zu Belangen des
Naturschutzes steht, sollten alle Beteiligten im Sinne einer raschen
Realisierung konstruktiv zusammen arbeiten“, ergänzt Kleinjohann den
Ansatz der Natursportler.
Der
NABU-Vorsitzende Eppler wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit von
Naturschutz- und Natursportverbänden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt
der biologischen Vielfalt leisten könne. „Wenn Natursportverbände ihre
Mitglieder dazu bringen, sich im Wald naturverträglich zu verhalten, ist
mehr für die Natur gewonnen als mit einer unverständlichen gesetzlichen
Regelung, die am Ende kaum einer befolgt“. Ein modernes Waldgesetz habe
die Aufgabe, das Bewusstsein für die Bedeutung des Waldes für Mensch
und Natur zu fördern. Wenn das freie Betretungsrecht des Waldes
gesetzlich in die Beliebigkeit von Waldbesitzern und Behörden gestellt
werde, verfehle das neue Waldgesetz seinen Zweck.
Die
Resolution „Freies Betretungsrecht im Wald erhalten“ wird von den
Verbänden Naturfreunde Hessen, Landessportbund Hessen, Deutscher
Alpenverein (DAV), Hessischer Skiverband (HSV), Hessischer Jugendring
(HJR), Verkehrsclub Deutschland (VCD), Pferdesportverband Hessen
(PSVH), Hessischer Radfahrer-Verband (HRV), Deutscher
Modellflieger-Verband, Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB),
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club LV Hessen (ADFC) und Naturschutzbund
Deutschland LV Hessen (NABU) getragen.