Freitag, 7. September 2012

Freies Betretungsrecht im Wald erhalten


Naturschutz-, Verkehrs-, Jugend- und Natursportverbände nehmen Stellung

Wetzlar/Frankfurt. Mit der Resolution „Freies Betretungsrecht im Wald“ setzen sich zwölf hessische Naturschutz-, Verkehrs-, Jugend-  und Natursportverbände für den Erhalt demokratischer Bürgerrechte im Wald ein. „Der Wald ist für viele Menschen ein wichtiger Erholungsraum und unverzichtbarer Ort des Naturerlebens. Er muss deshalb auch in Zukunft frei zu betreten sein“, erklärte NABU-Landesvorsitzeder Gerhard Eppler. „Die Nutzung aller Waldwege muss auch künftig für verschiedene Erholungszwecke wie Wandern, Radfahren, Joggen und Reiten grundsätzlich möglich bleiben. Mit der bloßen Wegbreite begründete Verbote lehnen wir ab“, so Volkmar Gerstein, Landesvorsitzender des ADFC Hessen. DIMB-Vorsitzender Thomas Kleinjohann wies darauf hin, dass regionale Konflikte zwischen verschiedenen Naturnutzern im Wald vor Ort mit allen Beteiligten gelöst und naturverträglich gestaltet werden könnten.

Die zwölf Verbände fordern die hessische Umweltministerin auf, den Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten und beim Betretungsrecht stärker auf kooperative Lösungen für auftretende Konflikte zwischen Naturschutz, wirtschaftlicher Nutzung und Erholung zu setzen. „Das mit dem Gesetzesentwurf angedachte, pauschale Befahrensverbot auf schmalen Waldwegen bringt in der Praxis gar nichts. Wir setzen auf lokal ausgehandelte Regelungen, die sinnvolle zeitliche und räumliche Lenkungsmaßnahmen sowie Einschränkungen bestimmter Nutzungsarten beinhalten können.“, erklärte Kleinjohann. Wichtig sei die gegenseitige Rücksichtnahme aufeinander und auf die Natur. Die Verbände betonen, dass das Radfahren und Reiten jenseits von offiziell angelegten bzw. behördlich genehmigten Wegen unterbunden werden muss, um die Tiere und Pflanzen des Waldes nicht zu schädigen. „Wir wollen nicht, dass Radfahrer einfach quer durch den Wald fahren oder eigene, mit niemandem abgestimmte Trails anlegen“, erklärte Gerstein. Ein generelles Verbot bestimmter Nutzungsarten auf  Waldwegen sperre Erholungssuchende dagegen ohne Not aus der Natur aus. „Dort, wo beispielsweise ein Bedarf an einer legalen MTB-Abfahrtsstrecke nicht im Widerspruch zu Belangen des Naturschutzes steht, sollten alle Beteiligten im Sinne einer raschen Realisierung konstruktiv zusammen arbeiten“, ergänzt Kleinjohann den Ansatz der Natursportler.

Der NABU-Vorsitzende Eppler wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit von Naturschutz- und Natursportverbänden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten könne. „Wenn Natursportverbände ihre Mitglieder dazu bringen, sich im Wald naturverträglich zu verhalten, ist mehr für die Natur gewonnen als mit einer unverständlichen gesetzlichen Regelung, die am Ende kaum einer befolgt“. Ein modernes Waldgesetz habe die Aufgabe, das Bewusstsein für die Bedeutung des Waldes für Mensch und Natur zu fördern. Wenn das freie Betretungsrecht des Waldes gesetzlich in die Beliebigkeit von Waldbesitzern und Behörden gestellt werde, verfehle das neue Waldgesetz seinen Zweck.

Die Resolution „Freies Betretungsrecht im Wald erhalten“ wird von den Verbänden Naturfreunde Hessen, Landessportbund Hessen, Deutscher Alpenverein (DAV), Hessischer Skiverband (HSV), Hessischer Jugendring (HJR), Verkehrsclub Deutschland (VCD), Pferdesportverband  Hessen (PSVH), Hessischer Radfahrer-Verband (HRV), Deutscher Modellflieger-Verband, Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club LV Hessen (ADFC) und Naturschutzbund Deutschland LV Hessen (NABU) getragen.

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